Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH, Gewerbegebiet 3, 5123 Überackern, FN 629059m

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, die dem Betrieb des Unternehmens zuzuordnen sind.

  1. Begriffsbestimmungen

Die Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH wird nachfolgend als Unternehmerin bezeichnet. Vertragspartner (Käufer, Werkbesteller, Hinterleger etc.) werden als Kunde bezeichnet.

  1. Zahlung

Der Kaufpreis/Werklohn/Einstellgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für etwaige Nebenleistungsentgelte.

  1. Konsequenzen bei Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten folgende Bestimmungen:

  • Ab dem 15. Tag nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. für Unternehmer bzw. 4 % p. a. für Verbraucher berechnet.
  • Pro Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 an.
  • Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben werden.
  • Die dadurch entstehenden Kosten sowie sämtliche mit der Eintreibung verbundenen Spesen trägt der Kunde.
  1. Übergabe des Vertragsgegenstandes

Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bereitstellungsinformation zu übernehmen.

Erfolgt keine rechtzeitige Abholung, kann die Unternehmerin eine angemessene Einstellgebühr verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Unternehmerin. Bei Zahlungsverzug kann die Unternehmerin nach einer Nachfristsetzung die Herausgabe verlangen.

  1. Mängel

  • Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gemeldet werden.
  • Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu melden.
  • Bei unterlassener oder verspäteter Meldung gilt die Ware als genehmigt.
  1. Haftung

  • Die Unternehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Vermögensschäden.
  • Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung auf die Höhe einer eventuell bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
  • Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, falsche Lagerung oder fehlende Wartung durch den Kunden.
  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen weiterhin gültig.

  1. Schriftlichkeitsgebot

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.

  1. Gerichtsstand & anwendbares Recht

  • Erfüllungsort ist 5123 Überackern.
  • Gerichtsstand für unternehmerische Kunden ist das zuständige Gericht am Sitz der Unternehmerin.
  • Für Verbraucher gilt das Gericht ihres Wohnsitzes, sofern dieser in Österreich liegt.
  • UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.