Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH, Gewerbegebiet 3, 5123 Überackern, FN 629059m
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Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, die dem Betrieb des Unternehmens zuzuordnen sind.
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Begriffsbestimmungen
Die Fuchs Spezialfahrzeugbau GmbH wird nachfolgend als Unternehmerin bezeichnet. Vertragspartner (Käufer, Werkbesteller, Hinterleger etc.) werden als Kunde bezeichnet.
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Zahlung
Der Kaufpreis/Werklohn/Einstellgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für etwaige Nebenleistungsentgelte.
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Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten folgende Bestimmungen:
- Ab dem 15. Tag nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. für Unternehmer bzw. 4 % p. a. für Verbraucher berechnet.
- Pro Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 an.
- Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben werden.
- Die dadurch entstehenden Kosten sowie sämtliche mit der Eintreibung verbundenen Spesen trägt der Kunde.
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Übergabe des Vertragsgegenstandes
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bereitstellungsinformation zu übernehmen.
Erfolgt keine rechtzeitige Abholung, kann die Unternehmerin eine angemessene Einstellgebühr verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
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Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Unternehmerin. Bei Zahlungsverzug kann die Unternehmerin nach einer Nachfristsetzung die Herausgabe verlangen.
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Mängel
- Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gemeldet werden.
- Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu melden.
- Bei unterlassener oder verspäteter Meldung gilt die Ware als genehmigt.
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Haftung
- Die Unternehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Vermögensschäden.
- Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung auf die Höhe einer eventuell bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
- Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, falsche Lagerung oder fehlende Wartung durch den Kunden.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen weiterhin gültig.
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Schriftlichkeitsgebot
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
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Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist 5123 Überackern.
- Gerichtsstand für unternehmerische Kunden ist das zuständige Gericht am Sitz der Unternehmerin.
- Für Verbraucher gilt das Gericht ihres Wohnsitzes, sofern dieser in Österreich liegt.
- UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.